CSR: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen, indem große Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Da auch kleinere Unternehmen als Zulieferbetriebe indirekt von dem Gesetz betroffen sein können, wird allen Unternehmen dringend empfohlen, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
13 Uhr Lieferkettengesetz: Inhalte und Anforderungen
14 Uhr Best-Practice: Worlée-Chemie
14:30 Uhr Übersetzung der SDGs auf regionaler Ebene – Interreg Projekt SARA
15 Uhr Q&A: Abschlussrunde