Einladung zum Stadtdialog “Klarmachen zur (Wärme)-Wende!” am 3. Juli 2024
Die Stadt Flensburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens bis Ende 2024 einen Wärmeplan aufzustellen. So steht es im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Aber was bedeutet das konkret? Es gibt doch bereits einen Transformationsplan der Stadtwerke Flensburg und ein nahezu flächendeckendes Fernwärmenetz? Richtig, deswegen wird der Wärmeplan der Stadt Flensburg anders aussehen, als andere …
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